Satzungen der Kreisschule Lotten

Veröffentlicht von
Schafisheim
Rubrik
Verordnungen, Reglemente
Veröffentlicht am
9.7.2025
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Fakultatives Referendum Satzungen Kreisschule Lotten

Der Verbandsvorstand der Kreisschule Lotten hat am 26. Mai 2025 die neue Berechnung der Finanzierung (§ 4 Finanzierung der Satzungen der Kreisschule) beschlossen. Diese wird während 60 Tagen dem fakultativen Referendum unterstellt. Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen von § 13 Abs. 4 der Satzungen.

 

Gegenstand

§ 4 Satzungen Kreisschule Lotten  

 

Referendumsfrist

Freitag, 11. Juli 2025, bis Dienstag, 9. September 2025

 

Öffentliche Auflage der Referendumsvorlage

Die Satzungen können während der Referendumsfrist im Gemeindehaus, Winkelgasse 1, Schafisheim, eingesehen werden.

 

Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens

Insgesamt 399 gültige Unterschriften (5 % der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden gemäss § 77a Abs. 1a) des Gemeindegesetzes). Für jede Verbandsgemeinde sind separate Unterschriftenbögen zu verwenden.

 

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist beim Verbandsvorstand der Kreisschule Lotten, Winkelgasse 1, Schafisheim, einzureichen.