Ersatzwahl für die restliche Amtsdauer (2018 - 2022) von zwei Mitglieder der reformierten Kirchenpflege

Veröffentlicht von
Knonau
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
26.8.2019
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Ersatzwahl für die restliche Amtsdauer (2018 - 2022)

Zwei Mitglieder der reformierten Kirchenpflege

Für die aus der Kirchenpflege zurücktretenden Gion Conrad und Fabienne Zeberli sind zwei Kandidaten/innen für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022 zu wählen.


In Anwendung von Art. 6 der Kirchenordnung der reformierten Kirche sowie § 48 f. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) können bis spätestens am 05. Oktober 2019 Wahlvorschläge eingereicht werden. Wählbar ist jede evangelisch-reformierte Person, welche ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Knonau hat. Die Kandidaten/innen müssen mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden. Die Wahlvorschläge sind beim Gemeinderat , Stampfistrasse 1, 8934 Knonau, einzureichen.


Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.


Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.


Die Vorgeschlagenen werden vom Gemeinderat Knonau als gewählt erklärt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind.


Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am 09. Februar 2020 eine Urnenwahl durchgeführt.


Das Formular "Wahlvorschlag" ist bei der Gemeinderatskanzlei, Stampfistrasse 1, 8934 Knonau oder auf der Gemeindewebseite (www.knonau.ch/Rubrik: Politik - Abstimmungen / Wahlen - Ersatzwahl Kirchenpflege) erhältlich.


Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Affoltern, c/o Martin Billeter Präsident, Püntenstrasse 6, 8932 Mettmenstetten, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.


Im Auftrag der reformierten Kirche Knonau


Gemeinderat Knonau