Revision Reglement "Gemeindebeiträge für die externe Kinderbetreuung"

Veröffentlicht von
Knonau
Rubrik
Verordnungen, Reglemente
Veröffentlicht am
3.2.2020
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Reglemente und Verordnungen

Der Gemeinderat Knonau hat mit Gemeinderatsbeschluss vom 28. Januar 2020 die bestehenden Bestimmungen des nachfolgenden Reglements angepasst, genehmigt und in Kraft gesetzt. Frühere Reglemente und Bestimmungen wurden im Rahmen der Revision aufgehoben:


  • Reglement über die Ausrichtung von Beiträgen an die familienergänzende Kinderbetreuung


Der Gemeinderatsbeschluss ist der Publikation unter www.amtliche-nachrichten.ch angehängt und liegt während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung, Stampfistrasse 1, 8934 Knonau, zur Einsicht auf.


Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.


4. Februar 2020

Gemeinderat Knonau

Anhänge
Dateiname
2020.01.28. GRB Revision best. Bestimmungen Gemeindebeiträge für externe Kinderbetreuung_Reglementerlass.pdfHerunterladen