Amtliche Publikation

Ersatzwahl eines Mitgliedes der evangelisch-reformierten Kirchenpflege - Stille Wahl

Veröffentlicht von
Knonau
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
6.3.2024
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Ersatzwahl eines Mitgliedes der evangelisch-reformierten Kirchenpflege für die restliche Amtsdauer 2022-2026 - Stille Wahl

Auf die Wahlanordnung vom 4. Januar 2024 und die Publikation vom 15. Februar 2024 ist dem Gemeinderat Knonau, als beauftragte wahlleitenden Behörde, folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

 

Name Vorname (Rufname)   Jahrg.  Beruf   Adresse

Name Vorname (Rufname)

Jahrg.

Beruf

Adresse

Grimmer Walter

1968

Florist

Chamstrasse 28, Knonau

 

Da die Voraussetzungen für die stille Wahl im Sinne von § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) erfüllt sind, hat der Gemeinderat am 5. März 2024 die vorgeschlagene Person als Mitglied der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Knonau in stiller Wahl als gewählt erklärt.

 

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Affoltern, c/o Martin Billeter Präsident, Püntenstrasse 6, 8932 Mettmenstetten, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

Im Auftrag der reformierten Kirche Knonau

 

Gemeinderat Knonau