Festlegung Gewässerraum im Siedlungsgebiet

Veröffentlicht von
Aeugst am Albis
Rubrik
Weitere Bekanntmachungen
Veröffentlicht am
24.11.2022
PDF herunterladen

Alle Publikationen werden als digital signierte PDF-Dokumente ausgegeben.

Nutzungsplanung: Festlegung des Gewässerraums im Siedlungsgebiet der Gemeinde Aeugst am Albis

 

Im Auftrag von

Kanton Zürich, Baudirektion, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Abteilung Wasserbau, Walcheplatz 2, 8090 Zürich

 

Betrifft

8914 Aeugst am Albis

 

Öffentliche Auflage

 

Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden und Gebäude vor Hochwasser besser geschützt werden. Unter anderem müssen die Kantone deshalb entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen.

 

Die Gemeinde Aeugst am Albis hat nun die Gewässerraumpläne für die Gewässer von lokaler Bedeutung in ihrem Siedlungsgebiet erarbeitet. 

 

 

Rechtliche Hinweise und Fristen

 

Die Unterlagen liegen ab Montag, 28. November 2022, während 60 Tagen auf der Gemeinde Aeugst am Albis zur Einsichtnahme auf oder auf der Homepage www.aeugst-albis.ch -> Umwelt.Energie -> Kommunaler Gewässerraum 

 

Am 7. Dezember 2022 findet um 19 Uhr findet im Kulturraum des Schulhauses Bolet eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Gewässerraumfestlegung statt. 

 

Einwendungen gegen den Entwurf zur Gewässerraumfestlegung können bis am Freitag, 27. Januar 2023, (Poststempel) mit schriftlicher Begründung im Doppel bei der Gemeinde Aeugst am Albis, Dorfstrasse 22, 8914 Aeugst am Albis  eingereicht werden.

 

 

Gemeinderat Aeugst am Albis