Hindernisfreier Ausbau Bushaltestelle Bahnhof Mettmenstetten

Veröffentlicht von
Mettmenstetten
Rubrik
Strassenbau
Veröffentlicht am
27.5.2025
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Strassenbau: Hindernisfreier Ausbau Bushaltestelle Bahnhof, Mettmenstetten


Öffentliche Planauflage


Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.


Die Bushaltestelle «Mettmenstetten, Bahnhof» soll im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetzes erneuert werden. Um einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten, ist die Anlegekante mit dem «Zürich-Bord» -Anschlag auf 22 cm zu erhöhen. Zur Ermöglichung wird die Position der Haltestelle vor den Avec – Laden verlegt und die umliegenden Parkflächen entsprechen angepasst. Das neue Perron soll entlang der Gesamtlänge des bestehenden Gebäudes und einer Breite von 2,20 m angelegt werden. Eine Rampe, die den barrierefreien Zugang ermöglicht, führt mit einem Zwischenpodest in Richtung Eingangsbereich des Bahnhofs.


Rechtliche Hinweise und Fristen


Die Projektunterlagen liegen während 30 Tage von heute in der Gemeindeverwaltung Mettmenstetten zu den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen sind ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Mettmenstetten www.mettmenstetten.ch aufgeschaltet.


Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 30.06.2025
Strassenbau-Planauflagen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.


Kontaktstelle

Gemeinde Mettmenstetten, Bauamt, Albisstrasse 2, 8932 Mettmenstetten

Anhänge
Dateiname
20250523-3265-Situation BP_311_AuflageP_1-200.pdfHerunterladen
20250523-3265-Normalprofil BP-331_AuflageP_1-50.pdfHerunterladen
3265-00 Technischer Bericht BP BHS Bahnhof, Mettme.pdfHerunterladen