Inventarentlassung Gebäude Vers.-Nr. 1105, Kat.-Nr. 1447, Haldenstrasse 15, 8908 Hedingen

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Hedingen
Rubrik
Unterschutzstellung
Veröffentlicht am
18.2.2021
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Inventarentlassung Gebäude Vers.-Nr. 1105, Kat.-Nr. 1447, Haldenstrasse 15, 8908 Hedingen

Der Gemeinderat hat am 9. Februar 2021 beschlossen, dass das Gebäude Assek.-Nr. 1105, Kat.-Nr. 1447, Haldenstrasse 15, 8908 Hedingen, kein Schutz­objekt im Sinne von § 203 lit. c des Planungs- und Baugesetzes (PBG) ist. Das Gebäude (Inv.-Nr. VIII 136) wird aus dem kommunalen Inventar der möglichen Schutzobjekte entlassen.

Der Beschluss des Gemeinderates und die massgblichen Unterlagen kön­nen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Hedingen, Zürcherstrasse 27, 8908 Hedingen, während den Schalteröffnungs­zeiten eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und des­sen Begründung enthalten. Der angefochtene Be­schluss ist beizulegen. Die ange­rufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Bau­re­kurs­gerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Ver­fahren unter­liegende Partei zu tragen.