Beschluss über die Inkraftsetzung der teilrevidierten Gemeindeordnung
Die Teilrevision der Gemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Knonau-Maschwanden-Mettmenstetten wurde von den Stimmberechtigten an der Urne vom 24. November 2024 angenommen.
Die teilrevidierte Gemeindeordnung wurde vom Regierungsrat des Kantons Zürich mit Beschluss Nr. 374 vom 9. April 2025 ohne Bemerkungen genehmigt.
Am 19. Mai 2025 hat die Schulpflege der Sekundarschulgemeinde Knonau-Maschwanden-Mettmenstetten die Inkraftsetzung der teilrevidierten Gemeindeordnung auf den 1. August 2025 beschlossen.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, Affoltern, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
23. Mai 2025
Schulpflege der Sekundarschulgemeinde
Knonau-Maschwanden-Mettmenstetten