Umgestaltung Kreuzrai; Öffentliche Planauflage und Mitwirkungsverfahren

Veröffentlicht von
Maschwanden
Rubrik
Verordnungen, Reglemente
Veröffentlicht am
25.4.2024
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Umgestaltung Kreuzrai; Öffentliche Planauflage und Mitwirkungsverfahren

Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wird für das Projekt "Umgestaltung Kreuzrai" eine öffentliche Planauflage durchgeführt.

 

Anlass zur Umgestaltung des Kreuzrai gaben die Sanierung/Umgestaltung der Dorfstrasse (Kantonsstrasse), die flächendeckende Einführung einer Tempo-30-Zone sowie die z.T. schmalen Gehbereiche und die schnelle Einfahrtsmöglichkeit in den Kreuzrai von der Dorfstrasse (von Osten) her.

 

Die allgemeine Verkehrssicherheit wird durch die Einführung des Tempolimits 30 km/h, der Verschmälerung der Fahrbahn und den gestalterischen Verkehrsberuhigungsmassnahmen erreicht. Im Rahmen des Projekts wird am Kreuzrai beidseitig der Fahrbahn ein Aufenthaltsbereich neugestaltet. Das gesamte Projekt berücksichtigt dabei die erhöhten Gestaltungsanforderungen hinsichtlich des überkommunal geschützten Ortsbildes.

 

Die Unterlagen zum Projekt können ab Publikation während den ordentlichen Öffnungszeiten am Schalter der Gemeinde, Dorfstrasse 54, 8933 Maschwanden, eingesehen werden. Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage der Gemeinde www.maschwanden.ch (unter Amtliche Publikationen) oder www.amtliche-nachrichten.ch digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen. Das Projekt ist nicht ausgesteckt oder eingezeichnet.

 

Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Maschwanden, Dorfstrasse 54, 8933 Maschwanden, erhoben werden. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen. Der Bericht wird während 60 Tagen öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegt (§ 13 Abs. 2 und 3 StrG) und öffentlich bekannt gemacht.

 

26.04.2024

Gemeinderat Maschwanden

Anhänge
Dateiname
12.MAS.215-14-Umgestaltung_Kreuzrai-QP_2_2_Auflage.pdfHerunterladen
12.MAS.215-13-Umgestaltung_Kreuzrai-QP_1_2_Auflage.pdfHerunterladen
12.MAS.215-12-Umgestaltung_Kreuzrai_LP_100_Auflage.pdfHerunterladen
12.MAS.215-11-Umgestaltung_Kreuzrei_Sit_100_Auflage.pdfHerunterladen
BE 2024-03-27 12.MAS.215 Umgestaltung Kreuzrai - Technischer.pdfHerunterladen
GRB-Nr. 66 v. 23.04.2024 betr. Umgestaltung Kreuzrai; Öffent.pdfHerunterladen