Publikation Signalisationsänderungen Poststrasse / Steinbruchstrasse

Veröffentlicht von
Killwangen
Rubrik
Kommunales Bauprojekt
Veröffentlicht am
25.6.2025
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Publikation Signalisationsänderung Poststrasse / Steinbruchstrasse

Verkehrsbeschränkung 
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 werden diese Verkehrsbeschränkungen verfügt: 

 

Signalisationsänderungen auf den bestehenden Strassen: 

 

a) Verschieben des Zonensignals „Tempo-30-Zone“ (2.59.1) und „Ende-Zonensignal“ (2.59.2) sowie „Parkieren verboten“ (2.50) mit Zusatztext und „Ende-Zonensignal“ (2.50) auf folgender Strasse:

Steinbruchstrasse (genaue Lage auf Situationsplan Poststrasse 1:500 einsehbar) 

 

b) Zonensignal „Parkieren verboten“ (2.50) und Ende-Zonensignal „Parkieren verboten“ (2.50) mit Zusatztext auf folgender Strasse:

Poststrasse (genaue Lage auf Situationsplan Poststrasse 1:500 einsehbar) 

 

Die Akten- und Planauflage erfolgt bei der Gemeindekanzlei Killwangen, Schürweg 2, 8956 Killwangen. 

 

Rechtsmittelbelehrung 

Einsprache gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau vom 27. Juni 2025 bis 28. Juli 2025 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.  

Gemeinderat Killwangen