Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2022

Veröffentlicht von
Stallikon
Rubrik
Protokoll/Beschlüsse aus Versammlung
Veröffentlicht am
2.6.2022
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Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2022

Die Stimmberechtigte der Gemeinde Stallikon haben an der Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2022 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Genehmigung Kreditabrechnung (Kostenanteil Gemeinde Stallikon) Sportanlage Moos, Wettswil a.A. - Sanierung Spielfeld 1
  2. Genehmigung Jahresrechnung 2021 der politischen Gemeinde

Rechtsmittelbelbelehrung

 

Gegen die Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Postfach, 8910 Affoltern am Albis,

 

  • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG, LS 175.2)

 

  • und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V. mit § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG, LS 175.2).

 

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.

 

3. Juni 2022

Gemeinderat Stallikon