Bauprojekt: Böniweg 1, Mettmenstetten
Bauherrschaft
Thomas + Susanne Neuenschwander
Böniweg 1
8932 Mettmenstetten
Projektverfasser
Sophia Begun
Räffelstrasse 25
8045 Zürich
Projekt
Aufstockung und Anbau des bestehenden Wohnhauses, Vers.-Nr. 910
Böniweg 1
8932 Mettmenstetten
Katasterinformationen
Grundstück-Nr.: 1884
Zone: Wohnzone W2a
Rechtliche Hinweise und Fristen
Ort der Planauflage
Gemeinde Mettmenstetten
Rechtliche Hinweise
Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden.
Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PGB).
Rechtsmittelfrist
Frist: 20 Tage
Ablauf der Frist: 26.06.2025
Kommunale Bauprojekte haben eine Rechtsmittelfrist von 20 Tagen.