Verkehrsbeschränkungen
Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 hat der Gemeinderat Neuenhof folgende Verkehrsanordnungen verfügt:
Gemeinde Neuenhof Zürcherstrasse
Parkplatz bei Gebäuden Zürcherstrasse 66-72
• Zusatz: «maximal 4 Stunden»
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Verkehrsanordnungen kann vom 14.04.2025 bis 13.05.2025 Einsprache beim Gemeinderat Neuenhof, 5432 Neuenhof, erhoben werden. Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Gemeinde Neuenhof Der Gemeinderat