Nutzungsplanung: Teilrevision Bau- und Zonenordnung, Ottenbach
Öffentliche Auflage
Mit Beschluss vom 14. April 2025 hat der Gemeinderat Ottenbach den Entwurf der Teilrevision Bau- und Zonenordnung zuhanden der öffentlichen Auflage und Anhörung gemäss § 7 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) verabschiedet.
Rechtliche Hinweise und Fristen
Die öffentliche Auflage findet während 60 Tagen vom 25. April 2025 bis 24. Juni 2025 statt. Die Unterlagen können während dieser Frist bei der Gemeindeverwaltung, Affolternstrasse 3, 8913 Ottenbach, zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Während der Auflagefrist kann sich jedermann zur Teilrevision äussern. Einwendungen sind bis am 24. Juni 2025 schriftlich an den Gemeinderat, Affolternstrasse 3, 8913 Ottenbach, zu richten. Sie haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Über die Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Teilrevision entschieden.
Rechtsmittelfrist
Frist: 60 Tage
Ablauf der Frist: 24.06.2025