Genehmigung Schutzvertrag - Liegenschaft Vers.Nr. 252, Bickelweg 1, Ottenbach
Angaben zur Meldung
Mit Beschluss vom 2. Juni 2025 hat der Gemeinderat den Schutzvertag zwischen der Gemeinde Ottenbach und der Eigentümerschaft für das Gebäude Vers.Nr. 252, Kat. 214, Bickelweg 1, Inventar-Nr. 54, gestützt aus § 205 lit. d Planungs- und Baugesetz (PBG) genehmigt.
Einsichtnahme
Die Unterlagen liegen ab dem 20. Juni 2025 während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung, Affolternstrasse 3, 8913 Ottenbach, währen den Schalteröffnungszeiten oder gegen eine Terminvereinbarung zur Einsicht auf.
Rechtliche Hinweise und Fristen
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgerich des Kantons Zürich, Postfach 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 21.07.2025
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.
Kontaktstelle
Gemeinde Ottenbach, Affolternstrasse 3, 8913 Ottenbach