Amtliche Publikation

Genehmigung Schutzvertrag _ Liegenschaft Vers.Nr. 252, Bickelweg 1

Veröffentlicht von
Ottenbach
Rubrik
Unterschutzstellung
Veröffentlicht am
19.6.2025
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Genehmigung Schutzvertrag - Liegenschaft Vers.Nr. 252, Bickelweg 1, Ottenbach


Angaben zur Meldung


Mit Beschluss vom 2. Juni 2025 hat der Gemeinderat den Schutzvertag zwischen der Gemeinde Ottenbach und der Eigentümerschaft für das Gebäude Vers.Nr. 252, Kat. 214, Bickelweg 1, Inventar-Nr. 54, gestützt aus § 205 lit. d Planungs- und Baugesetz (PBG) genehmigt.


Einsichtnahme

Die Unterlagen liegen ab dem 20. Juni 2025 während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung, Affolternstrasse 3, 8913 Ottenbach, währen den Schalteröffnungszeiten oder gegen eine Terminvereinbarung zur Einsicht auf.


Rechtliche Hinweise und Fristen


Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).


Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgerich des Kantons Zürich, Postfach 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 21.07.2025
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.


Kontaktstelle

Gemeinde Ottenbach, Affolternstrasse 3, 8913 Ottenbach