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Temporäres Durchgangszentrum für Asylsuchende, Genehmigung eines Zusammenarbeitsvertrags zwischen Obfelden, Hausen am Albis, Mettmenstetten und Ottenbach

Veröffentlicht von
Ottenbach
Rubrik
Weitere Bekanntmachungen
Veröffentlicht am
27.4.2023
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Temporäres Durchgangszentrum für Asylsuchende, Genehmigung eines Zusammenarbeitsvetrags zwischen Obfelden, Hausen am Albis, Mettmenstetten und Ottenbach

 

Angaben zum Protokoll/Beschluss

Der Gemeinderat hat am 17. April 2023 folgenden Kredit als gebundene
Ausgabe bewilligt:


Genehmigung eines Verpflichtungskredits (gemäss Bruttoprinzip) im Umfang von Fr. 102'594.03 als gebundene Ausgabe für den Betrieb einer temporären Asylunterkunt in der Zivilschutzanlage Obfelden.


Da der Kanton Zürich per 1. Juni 2023 angesichts der Zunahme von
Asylgesuchen die Asylquote von 0.9 % auf 1.3 % erhöht hat, sind die
Gemeinden gesetzlich dazu verpflichtet, zusätzlichen Wohnraum zu
schaffen.


Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriten über die
politischen Rechte und Ihre Ausübung innert fünf Tagen beim Bezirksrat
Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schritlich Rekurs erhoben
werden. Die Rekursschrit muss einen Antrag und dessen Begründung
enthalten. Allfälligen Rekursen wird gemäss § 25 Abs. 3 VRG die
aufschiebende Wirkung entzogen.


Der Protokollauszug des Gemeinderats kann während der Rekursfrist bei der
Gemeinde Ottenbach, Affolternstrasse 3, 8913 Ottenbach bezogen
werden.