Amtliche Publikation

Gebührenfestsetzung 2024 - Kehricht-, Wasser- und Abwassergebühren

Veröffentlicht von
Ottenbach
Rubrik
Einzelne Gebührenanpassungen
Veröffentlicht am
31.10.2023
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Gebührenfestsetzung 2024: Kehricht-, Wasser- und Abwassergebühren

Die Gebührenansätze für das Jahr 2024 wurden anlässlich der Gemeinderatssitzung vom 2. Oktober 2023 wie folgt festgelegt:

Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich mit 2.6% für die Wassergebühren und mit 8.1% für Kehricht- und Abwassergebühren erhoben.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

 

Ottenbach, 3. November 2023

Gemeinderat Ottenbach