Amtliche Publikation

Anordnung Gemeindeabstimmung und 2. Wahlgang am 15.Mai 2022

Veröffentlicht von
Ottenbach
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
7.4.2022
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Anordnung Abstimmung und 2. Wahlgang am 15. Mai 2022

Am Sonntag, 15. Mai 2022, finden nebst den eidgenössischen und kantonalen Volksabstimmungen folgende kommunale Wahl und Abstimmung statt:

 

  • 2. Wahlgang für ein Mitglied der Primarschulpflege Ottenbach
    Die Urnenwahl findet mit einem leeren Wahlzettel und ohne Beiblatt statt. Entscheidend ist das relative Mehr. Informationen zu Personen, die sich zur Verfügung stellen, erhalten Sie fristgerecht auf unserer Homepage www.ottenbach.ch oder durch den Versand von Wahlflyern.

  • Urnenabstimmung zum Bruttokredit für die Neugestaltung des
    Dorfzentrums Ottenbach von Fr. 2'237'150.00
    Der beleuchtende Bericht wird allen Stimmberechtigten mit den Abstimmungsunterlagen zugestellt und steht zu gegebener Zeit unter www.ottenbach,ch zum Download bereit.

 

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

8. April 2022

Gemeinderat Ottenbach