Beschlüsse Gemeindeversammlung
An der Gemeinderatssitzung vom 3. Oktober 2022 wurde folgender Beschluss gefasst:
Entlassung aus dem kommunalen Inventar der Denkmalschutzobjekte
Die Gebäude Affolternstrasse 21 und 23, Vers.-Nr. 44, Kat.-Nr. 1704 wird aus dem kommunalen Inventar der Denkmalschutzobjekte entlassen.
Der Protokollauszug der Gemeinderatssitzung liegt ab Freitag, 13. Januar 2023, im Gemeindehaus Ottenbach zur Einsichtnahme während der Rekursfrist auf.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Ottenbach, 9. Januar 2023
Gemeinderat Ottenbach