An der Gemeinderatsitzung vom 6. März 2023 wurde folgender Beschluss gefasst:
Im Auftrag von
Ottenbach, 10. März 2023
Gemeinderat
Betrifft
8913 Ottenbach, Steinernstrasse 11
Angaben zur Meldung
Der Schutzvertrag für das Gebäude Steinernstrasse 11, Vers. Nr. 361, Grundstück Nr. 1276 wird genehmigt.
Einsichtnahme
Der Protokollauszug der Gemeinderatsitzung liegt ab Freitag, 10. März 2023, im Gemeindehaus Ottenbach zur Einsichtnahme auf. Er ist auch auf der Homepage www.ottenbach.ch während der Rekursfrist einsehbar.
Rechtliche Hinweise und Fristen
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 10.04.2023
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.