Amtliche Publikation

Gültigkeitserklärung der Einzelinitiative "Mindestabstand von Windrädern"

Veröffentlicht von
Ottenbach
Rubrik
Weitere Bekanntmachungen
Veröffentlicht am
30.11.2023
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Gültigkeitserklärung der Einzelinitiative "Mindestabstand von Windrädern"

Mit Schreiben vom 14. September 2023 hat Herr Bruno Ruh, Ottenbach, zusammen mit drei weiteren in Ottenbach Stimmberechtigten dem Gemeinderat Ottenbach die Einzelinitiative "Mindestabstand von Windrädern" eingereicht.


Der Gemeinderat Ottenbach hat die Einzelinitiative an seiner Sitzung vom 20. November 2023 nach erfolgter formeller und materieller Prüfung für gültig erklärt. Die Einzelinitiative untersteht der Abstimmung der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2024. Der Gemeinderat kann den Stimmberechtigten gleichzeitig einen Gegenvorschlag zur Initiative beantragen (§ 151 Abs. 2 GPR).


Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriten über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schritlich ein Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden (§ 161 GPR i.V.m. § 19 Abs. 1 lit. c, § 19b Abs. 2 lit. c Ziff. 1 und § 21a Verwaltungsrechtspflegegesetz VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen.


1. Dezember 2023
Gemeinderat Otenbach