Amtliche Publikation

Entlassung aus dem kommunalen Inventar der Nr. 42

Veröffentlicht von
Ottenbach
Rubrik
Unterschutzstellung
Veröffentlicht am
13.2.2023
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Entlassung aus dem kommunalen Inventar der Denkmalschutzobjekte


Im Auftrag von

Ottenbach, 14. Februar 2023

Gemeinderat


Betrifft

8913 Ottenbach, Affolternstrasse 21 und 23


Angaben zur Meldung


An der Gemeinderatssitzung vom 3. Oktober 2022 wurde folgender

Beschluss gefasst:


Entlassung aus dem kommunalen Inventar der Denkmalschutzobjekte

Die Gebäude Affolternstrasse 21 und 23, Vers.-Nr. 44, Kat.-Nr. 1704 wird aus

dem kommunalen Inventar der Denkmalschutzobjekte entlassen.


Einsichtnahme

Der Protokollauszug der Gemeinderatssitzung liegt ab Dienstag, 18. Oktober

2022, im Gemeindehaus Ottenbach zur Einsichtnahme auf. Es ist auch auf

der Homepage www.ottenbach.ch während der Rekursfrist einsehbar.


Rechtliche Hinweise und Fristen


Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).


Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an

gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090

Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung

einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung

enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen

Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig;

die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 16.03.2023
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.