Muristrasse, Begegnungszone "Dorfzentrum"

Veröffentlicht von
Ottenbach
Rubrik
Verkehrsanordnung
Veröffentlicht am
4.5.2023
PDF herunterladen

Alle Publikationen werden als digital signierte PDF-Dokumente ausgegeben.

Verkehrsanordnung: Muristrasse, Begegnungszone "Dorfzentrum"


Im Auftrag von

Gemeinde Ottenbach


Betrifft

8913 Ottenbach


Dauernde Verkehrsanordnung


Auf Antrag der Gemeinde Ottenbach hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Muristrasse, Begegnungszone "Dorfzentrum"

Die folgende Strasse wird als Begegnungszone signalisiert. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h, die Fussgänger haben den Vortritt und das Parkieren von Fahrzeugen ist nur an den gekennzeichneten Stellen erlaubt.


Muristrasse, Abschnitt Liegenschaft Nr. 2 bis Einmündung Affolternstrasse


Verfügende Stelle

Kantonspolizei Zürich - Verkehrstechnische Abteilung


Rechtliche Hinweise und Fristen


Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.


Ergänzende rechtliche Hinweise:

Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.


Rekurse gegen die unterstützenden, baulichen Massnahmen sind an das Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach 8090 Zürich, zu richten.


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 05.06.2023
Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.


Kontaktstelle

Sicherheitsdirketion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich