Verkehrsanordnung: Muristrasse, Begegnungszone "Dorfzentrum"
Im Auftrag von
Gemeinde Ottenbach
Betrifft
8913 Ottenbach
Dauernde Verkehrsanordnung
Auf Antrag der Gemeinde Ottenbach hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Muristrasse, Begegnungszone "Dorfzentrum"
Die folgende Strasse wird als Begegnungszone signalisiert. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h, die Fussgänger haben den Vortritt und das Parkieren von Fahrzeugen ist nur an den gekennzeichneten Stellen erlaubt.
Muristrasse, Abschnitt Liegenschaft Nr. 2 bis Einmündung Affolternstrasse
Verfügende Stelle
Kantonspolizei Zürich - Verkehrstechnische Abteilung
Rechtliche Hinweise und Fristen
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Rekurse gegen die unterstützenden, baulichen Massnahmen sind an das Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach 8090 Zürich, zu richten.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 05.06.2023
Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.
Kontaktstelle
Sicherheitsdirketion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich