Öffentliche Auflage
Abwasserverband Kelleramt
Gestützt auf § 79 Abs. 3 des Gemeindegesetzes und gemäss Anhang 2, § 7 der Satzungen des Gemeindeverbandes wird die Rechnung 2024 und der Rechenschaftsbericht in der Zeit vom 5. Mai bis 14. Mai 2025 auf den Gemeindekanzleien der Verbandsgemeinden Arni, Islisberg, Jonen, Oberlunkhofen, Oberwil-Lieli, Ottenbach, Rottenschwil und Unterlunkhofen zur Einsichtnahme aufgelegt.
Beschlüsse des Vorstandes werden der Volksabstimmung unterbreitet, wenn 5% der Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden dies innert 60 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, verlangen. Über das Verfahren gibt die Gemeindekanzlei Auskunft.
Abwasserverband Kelleramt, Der Vorstand