Strassenbau: Umlegung des Schlossweges beim Landhusweg 3
Betrifft
8913 Ottenbach
Öffentliche Planauflage
Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.
Der Schlossweg Grundstück Nr. 207 wird um das Grundstück Nr. 194 umgelegt. Für die Umlegung liegt der Beschluss und die Mutation Nr. 356 vom 10. Juli 2023 vor.
Angaben zur Auflage:
Der Beschluss und die Mutation Nr. 356 vom 10. Juli 2023 können während den Öffnungszeiten bei der Gemeinde Ottenbach eingesehen werden.
Rechtliche Hinweise und Fristen
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Kontaktstelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 23.10.2023
Strassenbau-Planauflagen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.
Kontaktstelle
Gemeinde Ottenbach
Affolternstrasse 3
8913 Ottenbach