Genehmigung Schutzvertrag - Liegenschaft Vers.-Nr. 358, Steinernstrasse 5
Betrifft
8913 Ottenbach
Angaben zur Meldung
Mit Beschluss vom 12. April 2022 hat die Hochbaukommission den Schutzvertrag zwischen der Gemeinde Ottenbach und der Eigentümerschaft für das Gebäude Vers. Nr. 358, Kat.-Nr. 51, Steinernstrasse 5, Inventar-Nr. 20, gestützt auf § 205 lit. d Planungs- und Baugesetz (PBG, LS 700.1) genehmigt.
Einsichtnahme
Die Unterlagen liegen ab 3. Juni 2022 während 30 Tagen bei der
Gemeindeverwaltung, Affolternstrasse 3, 8913 Ottenbach, während den Schalteröffnungszeiten oder gegen eine Terminvereinbarung zur Einsicht auf.
Rechtliche Hinweise und Fristen
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an
gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090
Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 04.07.2022
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.