Strassenbau: Einführung Tempo 30 auf der Muristrasse
Betrifft
8913 Ottenbach
Öffentliche Planauflage, Mitwirkung der Bevölkerung
Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wird eine Planauflage des genannten Projekts durchgeführt.
Instandsetzung und Umsetzung Tempo 30
Durchführende Stelle: Gemeinde Ottenbach
Rechtliche Hinweise und Fristen
Gemeinde Ottenbach
Affolternstrasse 3
8913 Ottenbach
Die Unterlagen (Gutachten samt Anhänge als Vorprojekt) liegen zur Einsicht bei der Gemeindeverwaltung auf. Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage der Gemeinde www.ottenbach.ch (unter Amtliche Publikationen) oder www.amtliche-nachrichten.ch digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.
Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Kontaktstelle erhoben werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen. Der Bericht wird während 60 Tagen öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegt (§ 13 Abs. 2 und 3 StrG) und öffentlich bekannt gemacht.
Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb der Auflagefrist von 30 Tagen, bis spätestens am 18. Oktober 2021 in schriftlicher Form an die Gemeindeverwaltung Ottenbach einzureichen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 18.10.2021
Strassenbau-Planauflagen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.
Kontaktstelle
Gemeinde Ottenbach
Abteilung Präsidiales
Affolternstrasse 3
8913 Ottenbach
Weitere Angaben zur Meldung
Ottenbach, 17. September 2021
Gemeinderat Ottenbach