Dauernde Verkehrsanordnung Jonenstrasse, Affolternstrasse, Rickenbacherstrasse

Veröffentlicht von
Ottenbach
Rubrik
Allgemeinverfügung
Veröffentlicht am
20.11.2023
PDF herunterladen

Alle Publikationen werden als digital signierte PDF-Dokumente ausgegeben.

Dauernde Verkehrsanordnung Jonenstrasse, Affolternstrasse, Rickenbacherstrasse

Betrifft: 8913 Ottenbach

Verkehrsanordnung:

Auf Antrag der Gemeinde Ottenbach und im Einvernehmen mit dem Tiefbauamt des Kantons Zürich hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:


Auf folgenden Streckenabschnitten wird zur Verbesserung der Lärmsituation die signalisierte Innerorts-Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt (bisher HG 50 km/h).


- Jonenstrasse ab Hausnummer 20 bis Einmündung Zwilliker-/ Muristrasse
- Affolternstrasse ab Einmündung Zwilliker-/Muristrasse bis Einmündung
Rickenbacherstrasse
- Rickenbacherstrasse ab Einmündung Affolternstrasse bis Einmündung
Rigiblick

Verfügende Stelle:

Kantonspolizei Zürich – Verkehrstechnische Abteilung

 

Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

 

Frist: 30 Tage

Ablauf der Frist: 20. Dezember 2023

Anmeldestelle: Baurekursgericht des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich

Publizierende Stelle: Tiefbauamt des Kantons Zürich, Gemeindeverwaltung Ottenbach