Reglement Videoüberwachung der Gemeindeeigenen Liegenschaften

Veröffentlicht von
Obfelden
Rubrik
Verordnungen, Reglemente
Veröffentlicht am
3.1.2022
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Reglemente und Verordnungen

Der Gemeinderat Obfelden hat an seiner Sitzung vom 21. Dezember 2021 folgendes Reglement genehmigt und in Kraft gesetzt:

 

  • Reglement Videoüberwachung der Gemeindeeigenen Liegenschaften

    (510.6)

 

Der Beschluss sowie das Reglement liegen während der Rekursfrist bei der Gemeinde Obfelden, Einwohnerkontrolle, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden, zur Einsicht auf. Zudem ist das Reglement dieser Publikation angefügt. 

 

Gegen den Beschluss  kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

 

4. Januar 2022

Gemeinderat Obfelden 

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