Ersatzwahl Mitglied Evangelisch-reformierten Kirchenpflege - prov. Wahlvorschlag

Veröffentlicht von
Obfelden
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
28.8.2023
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Ersatzwahl von einem Mitglied der
Evangelisch-reformierten Kirchenpflege für
den Rest der laufenden Amtsperiode 2022
bis 2026 - 3. Wahlgang

 

Provisorische Wahlvorschläge

Gestützt auf die Publikation vom 7. Juli 2023 ist für die Ersatzwahl von einem Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege für den Rest der laufenden Amtsperiode 2022 bis 2026 (3. Wahlgang) innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

 

Name, Vorname Jahrgang Beruf Adresse Heimatort
Schneebeli Hansjörg 1955 Landwirt Weid 1 Obfelden ZH

 

In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 5. September 2023, 11:30 Uhr, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden, eingereicht werden können.

 

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

 

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

 

Gegen diese Anordnung kann wegen Ver­letzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Affoltern, Herr Martin Billeter, Püntenstrasse 16, 8932 Mettmenstetten, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten. 

 

29. August 2023

Gemeinderat Obfelden