Benützungsreglement gemeindeeigene Schulliegenschaften inkl. Benützungsgebühren

Veröffentlicht von
Obfelden
Rubrik
Verordnungen, Reglemente
Veröffentlicht am
3.1.2022
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Reglemente und Verordnungen

Der Gemeinderat Obfelden hat an seiner Sitzung vom 21. Dezember 2021 folgendes Reglement inkl. Anhang genehmigt und in Kraft gesetzt:

 

  • Reglement über die Benutzung der Mehrzweckhalle Zendenfrei, des Mehrzweckgebäudes Brunnmatt, der Schulanlagen, der Kindergärten sowie den dazugehörenden Aussenanlagen (420.2)
  • Anhang: Benutzergebühren Liegenschaften für Veranstaltungen und Anlässe (420.21)

 

Der Beschluss sowie das Reglement inkl. Anhang liegen während der Rekursfrist bei der Gemeinde Obfelden, Einwohnerkontrolle, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden, zur Einsicht auf. Zudem ist das Reglement inkl. Anhang dieser Publikation angefügt. 

 

Gegen den Beschluss  kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

 

4. Januar 2022

Gemeinderat Obfelden 

Anhänge
Dateiname
420.21 Benutzergebühren Liegenschaften für Veranstaltungen und Anlässe.pdfHerunterladen
420.2 Reglement Benutzung der Anlagen.pdfHerunterladen