Festlegung Gewässerraum

Veröffentlicht von
Obfelden
Rubrik
Nutzungsplanung/Sondernutzungsplanung
Veröffentlicht am
28.1.2021
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Nutzungsplanung: Öffentliche Auflage zur Festlegung des Gewässerraums im Siedlungsgebiet


Im Auftrag von

Kanton Zürich, Baudirektion, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Wasserbau - Planung, Walcheplatz 2, 8090 Zürich




Betrifft

8912 Obfelden


Öffentliche Auflage


Gemäss §41 a der Gewässerschutzverordnung (GSchV) und §15 g der Verordnung über den Hochwasserschutz (HWSchV) werden die Projektunterlagen zur Festlegung des Gewässerraums im Siedlungsgebiet öffentlich für die Orientierung und Mitwirkung der Bevölkerung aufgelegt.



Rechtliche Hinweise und Fristen


Die Unterlagen liegen ab dem 29. Januar 2021 während 60 Tagen zu den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf der Gemeindeverwaltung, Einwohnerkontrolle, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden auf. Bitte beachten Sie die Covid-19 bedingten Öffnungszeiten. Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind telefonisch anzufragen.


Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Anmeldestelle Einsprache erhoben werden.


Rechtsmittelfrist

Frist: 60 Tage
Ablauf der Frist: 01.04.2021


Kontaktstelle

Gemeindeverwaltung Obfelden, Tiefbauamt, Herr Rico Schweingruber, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden, Telefon 044 763 53 49.