Vorübergehende Verkehrsanordnung Kellerrain-, Alte Schulhaus- und Fabrikstrasse

Veröffentlicht von
Obfelden
Rubrik
Verkehrsanordnung
Veröffentlicht am
15.4.2025
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Verkehrsanordnung: Kellerrain-, Alte Schulhaus- und Fabrikstrasse, Obfelden


Vorübergehende Verkehrsanordnung


Dauer der Verkehrsanordnung

02.06.2025 bis voraussichtlich Mitte Sommer 2027 (abhängig vom Baufortschritt)


Verkehrsanordnung

Damit die Bauarbeiten für die beiden Hochbauprojekte auf den Grundstücken 3842 und 4856 beginnen können und die Strassenverkehrssicherheit sowie die Befahrbarkeit für Sattelschlepper und Lastwagen gewährleistet sind, wird an der Kellerrain- und der Alten Schulhausstrasse ein Einbahnregime eingeführt. Ab Eingang Kellerrainstrasse wird das Einbahnregime durch das Signal 4.08 SSV Einbahnstrasse angezeigt, mit Wiederholung am Ende der Kellerrainstrasse mit Signal 4.08 SSV Einbahnstrasse und in Gegenrichtung mit Signal 2.02 SSV Einfahrt verboten signalisiert. Ab Höhe der Alten Schulhausstrasse 34 erfolgt eine erneute Wiederholung des Einbahnregimes durch das Signal 4.08 SSV Einbahnstrasse. Ab dem Knoten Fabrik-/Alte Schulhausstrasse wird ab Eingang Alte Schulhausstrasse das Einfahren mit dem Signal 2.02 SSV Einfahrt verboten signalisiert. Zur Ermöglichung der Ausfahrt für Anlieferungslastwagen, die von der Alten Schulhausstrasse in die Fabrikstrasse einmünden, wird die bestehende seitliche Einengung entfernt und die bestehenden Längsparkfelder ab dem Knoten Fabrik-/Alte Schulhausstrasse werden auf einer Länge von 12 m aufgehoben respektive demarkiert.


Missachtung

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.


Verfügende Stelle

Gemeinderat Obfelden

Dorfstrasse 66

8912 Obfelden


Rechtliche Hinweise und Fristen


Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Verfügung des Gemeinderats mit dem Baustellenverkehrskonzept sowie dem Signalisations- und Markierungsplan liegen während der Rekursfrist zu den regulären Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung, Schalter Einwohnerkontrolle, zur Einsichtnahme auf.


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 16.05.2025
Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.


Kontaktstelle

Statthalteramt Bezirk Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis