Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates und des Gemeindeammanns vom 12. März 2023 für den Rest der Amtsperiode 2022 / 2025 – Anmeldeverfahren

Veröffentlicht von
Niederlenz
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
15.11.2022
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Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates und des Gemeindeammanns vom 12. März 2023 für den Rest der Amtsperiode 2022 / 2025 – Anmeldeverfahren

Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates und des Gemeinde­ammanns für den Rest der Amtsperiode 2022 / 2025 auf den 12. März 2023 festgesetzt.

 

Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VRPG) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Niederlenz zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis spätestens Freitag, 27. Januar 2023, 12.00 Uhr, einzureichen.

 

Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei oder unter www.niederlenz.ch be­zogen werden.

 

Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten können für das Informationsblatt (Wahlvorschläge) berücksichtigt werden, welches zusammen mit den Wahl­zetteln den Stimmberechtigten zugestellt wird.

 

Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese können den Stimmberechtigten durch das Wahlbüro jedoch nicht mehr offiziell bekannt gegeben werden.

 

Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im 1. Wahlgang jede in der Gemeinde Niederlenz wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR).

 

Bei Gemeinderatswahlen ist eine stille Wahl im ersten Wahlgang nicht möglich. Eine Urnenwahl am 12. März 2023 findet in jedem Fall statt (§ 30b GPR).

 

Wahlbüro Niederlenz