Mitwirkungsverfahren Gesamtrevision Nutzungsplanung

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Niederlenz
Rubrik
Nutzungsplanung/Sondernutzungsplanung
Veröffentlicht am
25.5.2023
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Mitwirkungsverfahren Gesamtrevision Nutzungsplanung

 

Parallel zum 2. kantonalen Vorprüfungsverfahren wird im Sinne von § 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) das Mitwirkungsverfahren zur Gesamtrevision Nutzungsplanung der Gemeinde Niederlenz durchgeführt.

 

In der Zeit vom Freitag, 2. Juni bis Mittwoch, 2. August 2023 liegen zu den ordentlichen Bürozeiten bei der Gemeindekanzlei folgende Unterlagen öffentlich auf:

 

Grundeigentümerverbindliche Elemente:

  • Bau- und Nutzungsordnung (Synopse)
  • Bauzonen- und Kulturlandplan 1:2’500

Orientierungsinhalt:

  • Änderungsplan Bauzonen- und Kulturlandplan 1:2'500
  • Planungsbericht gem. Art. 47 RPV (Orientierungsinhalt)
  • Auswertung Stellungnahme 1. kantonale Vorprüfung
  • Natur- und Landschaftsinventar
  • Räumliches Entwicklungsleitbild

Die Unterlagen sind während der Auflagefrist ebenfalls auf der Website www.niederlenz.ch einseh- und abrufbar.

 

Vertreter des Planungsbüros, des Gemeinderats sowie der Begleitgruppe stehen für Erläuterungen und Fragen wie folgt zur Verfügung:

 

Mittwoch, 5. Juli 2023, von 18 bis 20 Uhr im Gemeindesaal, Gemeindebaute Rössligasse.

 

Bemerkungen und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jedermann innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat, Mühlestrasse 2, 5702 Niederlenz oder per Mail an gemeindeverwaltung@niederlenz.ch eingereicht werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren nicht um das Auflageverfahren mit Einwendungsmöglichkeiten nach § 24 BauG handelt. Dieses wird nach der kantonalen Vorprüfung zu einem späteren Zeitpunkt folgen.

 

Gemeinderat Niederlenz, 1. Juni 2023