Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 25. November 2022

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Niederlenz
Rubrik
Protokoll/Beschlüsse aus Versammlung
Veröffentlicht am
29.11.2022
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Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 25. November 2022

Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden werden die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 25. November 2022 veröffentlicht. Sämtliche Beschlüsse wurden positiv gefasst.

 

1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2022

2. Budget 2023 mit einem Steuerfuss von 117%

3. Kreditabrechnung Sanierung Böllistrasse

4. Abklärungs- und Projektierungskredit von CHF 160'000 inkl. MWST, zuzüglich Teuerung nach dem Landesindex für Konsumentenpreise, Basis Dezember 2020, Stand August 2022, mit 104,8 Pkt., für den Umbau des ehemaligen Postlokals und die Instandsetzung des 1. Obergeschoss der Gemeindeverwaltung

5. a Parkierungsreglement

5. b Verpflichtungskredit zur Umsetzung des Parkierungsreglements über CHF 103'000 (inkl. MWST)

6. Verkauf der Liegenschaft EGGE 1 zu einem Verkaufspreis von CHF 753'750 an die TW Immobilien AG

 

Das Traktandum 5. a, Parkierungsreglement, hat eine Änderung erfahren. Entgegen der Einla­dungsbroschüre wurde dem Souverän lediglich das Reglement zur Beschlussfassung vorgelegt. Vorgängig zur Gemeindeversammlung haben rechtliche Abklärungen ergeben, dass die zum Reglement gehörende Vollzugsverordnung nachfolgend durch den Gemeinderat verabschiedet werden soll.

 

Einem Änderungsantrag, es habe für den Parkplatz «Sportplatz Altfeld» dieselbe Regelung wie für den Parkplatz «Hundehütte» zu gelten, wurde zugestimmt. Das heisst, auch auf dem Park­platz «Sportplatz Altfeld» wird keine Parkuhr installiert und es kann gebührenfrei, maximal 6 Stun­den parkiert werden.

 

Es unterstehen sämtliche Beschlüsse dem fakultativen Referendum. Ein solches kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Publikation ergriffen werden. Zwecks Einreichung eines Referendumsbegehrens sind die von der Gemeindekanzlei erstellten Unterschriftenlisten zu beziehen. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann der Wortlaut des Begehrens der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung eingereicht werden.

Ablauf Referendumsfrist: 3. Januar 2023

 

Gemeinderat Niederlenz