Gemeinde Neuenhof Rodungsgesuch

Veröffentlicht von
Neuenhof
Rubrik
Kommunales Bauprojekt
Veröffentlicht am
29.5.2025
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Rodungsgesuchpublikation

Rodungsgesuch  Nr. 2025-0021-R

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Neuenhof, Zürcherstrasse 107, 5432 Neuenhof

Lage: Parzelle 3008, 1742, 1740, 3240, Rüslerstrasse, 5432 Neuenhof

Bauvorhaben: Sanierung Rüslerstrasse, 5432 Neuenhof

Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage

Ablauf der Frist: 01. Juli 2025

 

Das für das obige Baugesuch erforderliche Rodungsgesuch wird gemäss

§ 14 Verordnung zum Waldgesetz des Kantons Aargau vom 16. Dezember 1998 während 30 Tagen, vom 2. Juni bis 1. Juli 2025 im Gemeindehaus öffentlich aufgelegt.


Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb

der Auflagefrist beim Gemeinderat zuhanden der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt gegen das Rodungsgesuch Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Wer es unterlässt, gegen das Rodungsgesuch Einwendungen zu erheben, obwohl er dazu Anlass gehabt hätte, kann den Entscheid über das Rodungsgesuch nicht anfechten.

Gemeinde Neuenhof

Abteilung Bau und Planung