Nutzungsplanung: Gewässerraumfestlegung im vereinfachten Verfahren: Öffentliche Auflage zur Festlegung des Gewässerraums im Siedlungsgebiet
Betrifft
8932 Mettmenstetten
Öffentliche Auflage
Im Auftrag von
Kanton Zürich, Baudirektion, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Wasserbau - Planung, Walcheplatz 2, 8090 Zürich
Gemäss §§ 6 und 7 PBG in Verbindung mit § 15 g Abs. 1 HWSchV werden die Projektunterlagen zur Festlegung des Gewässerraums im Siedlungsgebiet der Gemeinde Mettmenstetten öffentlich aufgelegt.
Rechtliche Hinweise und Fristen
Die Unterlagen liegen ab dem 24. Juni 2022 bis am 23. August 2022 während 60 Tagen zu den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf der Gemeindeverwaltung, Einwohnerkontrolle, Albisstrasse 2, 8932 Mettmenstetten auf. Sie sind auch online auf der Homepage www.mettmenstetten.ch/aktuelles ab dem 24. Juni 2022 einseh- und downloadbar. Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind telefonisch anzufragen.
Mit Beginn der öffentlichen Auflage werden die Gewässerräume zudem auf dem kantonalen GIS-Browser (www.maps.zh.ch) in der Karte «Öffentliche Oberflächengewässer, Gewässerraum, Wasserrechte und Hochwasserrückhaltebecken» ersichtlich sein.
Einwendungen gegen die Festlegung des Gewässerraums im Siedlungsgebiet können innerhalb der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung im Doppel beim Bauamt, Gemeinde Mettmenstetten, Albisstrasse 2, 8932 Mettmenstetten, eingereicht werden.
Rechtsmittelfrist
Frist: 60 Tage
Ablauf der Frist: 23.08.2022
Nutzungsplanungen haben eine Rechtsmittelfrist von 60 Tagen.