Vorübergehende Verkehrsanordnung Grundrebenstrasse

Veröffentlicht von
Mettmenstetten
Rubrik
Verkehrsanordnung
Veröffentlicht am
26.6.2025
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Verkehrsanordnung: Grundrebenstrasse, Mettmenstetten


Im Auftrag von

Gemeinde Mettmenstetten


Vorübergehende Verkehrsanordnung


Dauer der Verkehrsanordnung

Die vorübergehende Verkehrsanordnung gilt ab 21. Juli 2025, 6.00 Uhr und dauert bis ca. Ende November 2025.


Verkehrsanordnung

Aufgrund der Sanierungsarbeiten an der Grundrebenstrasse wird in Anwendung von §7 kantonalen Signalisationsverordnung vom 21. November 2001 folgende Verkehrsanordnung verfügt:


Die Signalisation des Einbahnverkehrs sowie eine entsprechende Umleitung werden den Anwohnenden rechtzeitig mit einem separaten Schreiben mitgeteilt und auf der Website www.mettmenstetten.ch publiziert.


Rechtliche Hinweise und Fristen


Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Der Beschluss des Gemeinderats liegt während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus an der Albisstrasse 2 zur Einsicht auf.


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 28.07.2025
Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.


Kontaktstelle

Stadthalteramt Affoltern

Im Grund 15

8910 Affoltern am Albis