Ersatzwahl eines Mitglieds der Primarschulpflege für den Rest der Amtsdauer 2022 - 2026, provisorischer Wahlvorschlag

Veröffentlicht von
Mettmenstetten
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
2.4.2024
PDF herunterladen

Alle Publikationen werden als digital signierte PDF-Dokumente ausgegeben.

Ersatzwahl eines Mitglieds der Primarschulpflege für den Rest der Amtsdauer 2022 - 2026, provisorischer Wahlvorschlag

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 21. Februar 2024 ist innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden, welcher in Anwendung der Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte veröffentlicht wird: 

Brunner Andrea, Jahrgang 1982, HR-Personalberaterin, Aemtlerweg 8, Mettmenstetten

Innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens 10. April 2024, kann der Wahlvorschlag zurückgezogen oder geändert werden. Ausserdem können innert derselben Frist der Gemeindeverwaltung neue, von 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Mettmenstetten eigenhändig unterzeichnete Wahlvorschläge eingereicht werden.

 

Die vorgeschlagene Person gilt als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss §54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am 9. Juni 2024 eine Urnenwahl mit leeren Wahlzettel durchgeführt.

 

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

3. April 2024

Gemeinderat Mettmenstetten