Amtliche Publikation

Tarifordnung zur Abfallverordnung (T AbfVO)

Veröffentlicht von
Mettmenstetten
Rubrik
Verordnungen, Reglemente
Veröffentlicht am
28.9.2023
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Tarifordnung zur Abfallverordnung (T AbfVO)

Die Gemeindeversammlung hat mit Beschluss vom 23. Mai 2022 die Abfallverordnung der Gemeinde Mettmenstetten (AbfVO) erlassen. Gestützt auf Art. 12 Abs. 1 sowie Art. 13 Abs. 2 Abfallverordnung legt der Gemeinderat die Höhe der einzelnen Gebühren sowie ihre konkrete Ausgestaltung im Rahmen eines Behördenerlasses fest. Mit Beschluss vom 19. September 2023 hat der Gemeinderat Mettmenstetten die Abfallbeseitigungsgebühren für das Jahr 2024 festgesetzt.

 

Die Grundgebühren 2024 bleiben gegenüber 2023 unverändert.

 

  • Fr. 90.00 inkl. MwSt. pro Haushalt, Gewerbe-, Industrie- und Landwirtschaftsbetrieb.
  • Für die Abfallsackgebühren und Sperrgutmarken gelten die Ansätze des Dienstleistungsverbands Amt (DILECA).

 

Die volumenabhängigen Gebühren für Jahresvignetten bei biogenen Abfällen werden um ca. 10 % gesenkt.

 

Der Beschluss sowie die Tarifordnung zur Abfallverordnung (T AbfVO) liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung, Schalter Einwohnerkontrolle, Albisstrasse 2, Mettmenstetten, während der Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf bzw. kann auf www.mettmenstetten.ch eingesehen werden

 

Gegen die Festsetzung Tarifordnung zur Abfallverordnung (T AbfVO) kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, 8910 Affoltern a. A. schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in zweifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

29. September 2023

Gemeinderat Mettmenstetten