Dauernde Verkehrsanordnung Niederfeld- und Schulhausstrasse

Veröffentlicht von
Mettmenstetten
Rubrik
Verkehrsanordnung
Veröffentlicht am
15.12.2022
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Verkehrsanordnung: Niederfeld- und Schulhausstrasse


Betrifft

8932 Mettmenstetten


Dauernde Verkehrsanordnung


Für die Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Niederfeld- und Schulhausstrasse wird ein Halteverbotssignal Nr. 2.49 «Halten verboten» gemäss kantonaler Signalisationsverordnung (KSigV) signalisiert.


Signalisation Textzusatz:

Montag bis Freitag 07:00 - 08:30 / 11:30 - 13:30 / 15:00 - 17:00, ausgenommen Feiertage, Schulferien, gewerblicher Güterumschlag.



Verfügende Stelle

Gemeinde Mettmenstetten

Albisstrasse 2

8932 Mettmenstetten



Rechtliche Hinweise und Fristen


Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 16.01.2023
Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.


Kontaktstelle

Statthalteramt Affoltern

Im Grund 15

8910 Affoltern am Albis