Mettmenstetten, Weidbächli, öffentliches Gewässer Nr. 6.1 / Verlegung, Ausdolung sowie hochwassersicherer Ausbau zwischen dem bestehenden Einlauf und der Einmündung in den Loobach: Kreditbewilligung als gebundene Ausgabe

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Mettmenstetten
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Weitere Bekanntmachungen
Veröffentlicht am
14.3.2024
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Mettmenstetten, Weidbächli, öffentliches Gewässer Nr. 6.1 / Verlegung, Ausdolung sowie hochwassersicherer Ausbau zwischen dem bestehenden Einlauf und der Einmündung in den Loobach: Kreditbewilligung als gebundene Ausgabe

Angaben zum Protokoll/Beschluss

Betrifft: 8932 Mettmenstetten

 

Der Gemeinderat hat am 5. März 2024 folgenden Kredit als gebundene Ausgabe bewilligt:

 

Weidbächli, Um- und Offenlegung, Genehmigung eines Kredites von Fr. 264'000.00 (inkl. MWST.) für die Bauarbeiten. Der Protokollauszug des Gemeinderats kann während der Rekursfrist bei der Gemeinde Mettmenstetten, Albisstrasse 2, 8932 Mettmenstetten, bezogen werden.

 

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und Ihre Ausübung innert fünf Tagen beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

Frist: 5 Tage

Ablauf der Frist: 20. März 2024

Kontaktstelle: Gemeinde Mettmenstetten, Albisstrasse 2, 8932 Mettmenstetten