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Bau- und Zonenordnung/Zonenplan, Teilrevision, kommunale Festsetzung und kantonale Genehmigung Genehmigung

Veröffentlicht von
Mettmenstetten
Rubrik
Nutzungsplanung/Sondernutzungsplanung
Veröffentlicht am
6.9.2021
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Bau- und Zonenordnung/Zonenplan, Teilrevision, kommunale Festsetzung und kantonale Genehmigung

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Mettmenstetten haben an der Gemeindeversammlung vom 17. Mai 2021 folgenden Beschluss gefasst:

 

  • Gestützt auf die §§ 45 und 88 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) und in Anwendung von Art. 13 der Gemeindeordnung wird der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung vom 23. April 2019 zugestimmt. 

 

Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung Nr. 815/21 vom 31. August 2021 die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung genehmigt. 

 

Die Unterlagen liegen ab Dienstag, 7. September 2021 während 30 Tagen zur Einsicht auf der Gemeindeverwaltung Mettmenstetten, Schalter Einwohnerkontrolle, Albisstrasse 2, 8932 Mettmenstetten, auf. 

 

Gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 17. Mai 2021 sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion Kanton Zürich vom 31. August 2021 kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht Kanton Zürich erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtenen Unterlagen sind, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

 

Mettmenstetten, 7. September 2021

 

Gemeinderat