Strassenbau: Obfelden, Mettmenstetten Mettmenstetter- und Dachlisserstrasse, Strasseninstandsetzung, Neubau Veloweg, Anpassung Entwässerung und öffentliche Beleuchtung, Mettmenstetten
Öffentliche Planauflage, Mitwirkung der Bevölkerung
Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wird eine Planauflage des genannten Projekts durchgeführt.
Die Mettmenstetterstrasse und die Dachlisserstrasse in den Gemeinden Obfelden und Mettmenstetten zählen zum Strassennetz des Kantons Zürich. Im Rahmen der Strasseninstandsetzung sollen ein abgesetzter Rad-/ Gehweg, Velomassnahmen und Querungshilfen für Fussgänger eingerichtet werden.
Durchführende Stelle: Tiefbauamt Kanton Zürich
Rechtliche Hinweise und Fristen
Gemeindeverwaltung Mettmenstetten
Albisstrasse 2
8932 Mettmenstetten
Die Unterlagen sind zu informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage des Kantons unter www.zh.ch/strassenprojekte digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.
Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Kontaktstelle erhoben werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen.
Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, in schriftlicher Form an die Gemeinde Mettmenstetten zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich einzureichen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 08.09.2025
Strassenbau-Planauflagen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.
Kontaktstelle
Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich