Denkmalschutz/Definitive Unterschutzstellung – Dachlissen 32/34

Veröffentlicht von
Mettmenstetten
Rubrik
Unterschutzstellung
Veröffentlicht am
15.2.2024
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Denkmalschutz / Definitive Unterschutzstellung gemäss § 205 lit. d PBG Vertragsgenehmigung


Betrifft

8932 Mettmenstetten


Angaben zur Meldung


Der Gemeinderat hat am 6. Februar 2024 gestützt auf § 203 Abs. 1 lit. c) und § 213 Planungs- und Baugesetz (PBG), den verwaltungsrechtlichen Vertrag genehmigt, mit dem die Liegenschaft, Vers.-Nr. 750/751, Kat.-Nr. 3609/1040, Dachlissen 32/34, Mettmenstetten, als kommunales Schutzobjekt festgesetzt wird.


Einsichtnahme

Der verwaltungsrechtliche Vertrag kann während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Mettmenstetten, Albisstrasse 2, 8932 Mettmenstetten, eingesehen werden.


Rechtliche Hinweise und Fristen


Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).


Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung (Eigentümer) bzw. Publikation (Dritte) an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 18.03.2024
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.