Amtliche Publikation

Anordnung 2. Wahlgang

Veröffentlicht von
Mettmenstetten
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
11.4.2022
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Wahlanordnung für die Erneuerungswahl des Präsidiums des Gemeinderats für die Amtsdauer 2022 - 2026, 2. Wahlgang

Am 27. März 2022 konnten alle Sitze des Gemeinderats besetzt werden. Für das Präsidium des Gemeinderats wurde das absolute Mehr nicht erreicht. In Anwendung von § 84 GPR wird für das nicht besetzte Präsidium im Gemeinderat ein 2. Wahlgang angeordnet. 

 

Der 2. Wahlgang findet am 15. Mai 2022 statt. Die Stimmberechtigten erhalten einen leeren Wahlzettel und ein Beiblatt.

 

Wählbar ist jedes am 27. März 2022 gewählte Mitglied des Gemeinderats. Auf Anfrage stellt sich für das Präsidium die folgende Kandidatin zur Wahl:

 

- Verena Spinner, w, 1961, Wirtin, Bachmattstrasse 10


Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Affoltern am Albis erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

 

 

12. April 2022

Gemeinderat Mettmenstetten