Revision der kommunalen Richt- und Nutzungsplanung: Verabschiedung zuhanden der Vorprüfung und öffentlichen Auflage

Veröffentlicht von
Maschwanden
Rubrik
Nutzungsplanung/Sondernutzungsplanung
Veröffentlicht am
28.10.2021
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Revision der kommunalen Richt- und Nutzungsplanung: Verabschiedung zuhanden der Vorprüfung und öffentlichen Auflage

 

Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 26. Oktober 2021 die Revisionen der Richt- und Nutzungsplanung, bestehend aus:

 

Richtplanung:

  • Erläuterungsbericht gemäss Art. 47 RPV
  • Aufhebung Gesamtplan 1982 Teilbereiche Siedlung, Landschaft und öffentliche Bauten
  • Entwurf Verkehrsplan (Richtplantext und Richtplankarte)

Nutzungsplanung:

  • Erläuterungsbericht gemäss Art. 47 RPV
  • Entwurf Bau- und Zonenordnung
  • Entwurf Zonenplan (lediglich Neuzeichnung, keine Anpassungen)
  • Entwurf Kernzonenplan 1:1000
  • Entwurf Waldabstandslinien (lediglich Neuzeichnung, keine Anpassungen)

zuhanden der Vorprüfung durch das Amt für Raumentwicklung sowie zur Durchführung der öffentlichen Auflage und Anhörung nach § 7 PBG verabschiedet.

 

Im Sinne von § 7 Abs. 1 und 2 PBG wird die öffentliche Auflage während 60 Tagen, d.h. vom 1. November 2021 bis und mit 7. Januar 2022 (Verlängerung aufgrund Weihnachtsferien / Neujahr), angeordnet. Die Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger erfolgt ebenfalls bis am 7. Januar 2022.

 

Die entsprechenden Unterlagen können vom 1. November 2021 bis 7. Januar 2022 während dem Umbau des Gemeindehauses jeweils vormittags (ausser Mittwoch) bis zum 10. November 2021 beim Mehrzweckgebäude Gerbi, Büro Werkhof, Dorfstrasse 24, 8933 Maschwanden, oder ab dem 11. November während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Maschwanden, Dorfstrasse 54, 8933 Maschwanden, eingesehen werden. Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Webseite www.maschwanden.ch aufgeschaltet.

 

Während der Auflagefrist kann sich jede Person zur Revision äussern. Einwendungen sind bis am 7. Januar 2022 schriftlich an den Gemeinderat, Betreff: Revision Richt- und Nutzungsplanung, Dorfstrasse 54, 8933 Maschwanden, zu richten. Sie haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Über die Einwendungen wird gesamthaft im Rahmen des Festsetzungsverfahrens entschieden (§ 7 PBG).

 

Gemeinderat Maschwanden