Dauernde Verkehrsanordnung Tempo-30-Zonen "Hinterdorf" (Zone A) und "Unter- und Oberdorf" (Zone B)

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Maschwanden
Rubrik
Weitere Bekanntmachungen
Veröffentlicht am
14.3.2024
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Dauernde Verkehrsanordnung Tempo-30-Zonen "Hinterdorf" (Zone A) und "Unter- und Oberdorf" (Zone B)

Verkehrsanordnung:

Auf Antrag/Beschluss der Gemeinde Maschwanden hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:


Pos. 1

Tempo-30-Zone “Hinderdorf“ (Zone A)

Auf den nachgenannten Strassen gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge von 30 km/h und wird als Zone signalisiert. Innerhalb der Zone gilt Rechtsvortritt.

Strassen: Chilerai (Liegenschaft Nr. 1 bis Einmündung Kreuzrai), Hinterdorfstrasse (Liegenschaft Nr. 39 bis Einmündung Kreuzrai), Kreuzrai, Steinbüllenstrasse (Liegenschaft Nr. 36 bis Einmündung Hinterdorfstrasse), Wolserstrasse (Liegenschaft Chilerai Nr. 3 bis Kreuzrai).


Pos. 2

Temp-30-Zone “Unter- und Oberdorf“ (Zone B)

Auf den nachgenannten Strassen gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge von 30 km/h und wird als Zone signalisiert. Innerhalb der Zone gilt Rechtsvortritt.

Strassen: Ausserdorfstrasse, Bühlstrasse, Bungartstrasse, Dörflistrasse, Dorfstrasse (Liegenschaft Nr. 24 bis Liegenschaft Nr. 79), Grischheistrasse (Liegenschaft Nr. 2 bis Einmündung Ausserdorfstrasse), Hatwilerstrasse (zwischen Liegenschaft Nr. 5/3 bis Einmündung Ausserdorfstrasse), Langmattstrasse (Liegenschaft Nr. 2 bis Einmündung Ausserdorfstrasse), Rainstrasse (zwischen Liegenschaft Nr. 5/3 bis Einmündung Ausserdorfstrasse), Rotenbergstrasse (Liegenschaft Ausserdorfstrasse Nr. 62 bis Einmündung Ausserdorfstrasse), Unterdorfstrasse, Zugerstrasse (Liegenschaft NR. 5 bis Einmündung Ausserdorfstrasse).

Im Zusammenhang mit der Einführung der Tempo-30 Zone “Unter- und Oberdorf“ (Zone B):


Pos. 3

Bungartstrasse. Bei der Einmündung in die Dorfstrasse ist die Signalisation “Stop“ aufgehoben. Neu gilt Rechtsvortritt.


Pos. 4

Bungartstrasse. Bei der Einmündung in die Ausserdorfstrasse ist die Signalisation “Stop“ aufgehoben. Neu gilt Rechtsvortritt.


Pos. 5

Rotenbergstrasse. Bei der Einmündung in die Ausserdorfstrasse ist die Signalisation “Kein Vortritt“ aufgehoben. Neu gilt Rechtsvortritt.


Verfügende Stelle:

Kantonspolizei Zürich - Verkehrspolizei-Spezialabteilung


Rechtliche Hinweise:

Gegen diese Verkehrsanordnungen kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen bzw. die Position genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Rekurse gegen die unterstützenden, baulichen Massnahmen sind an das Baurekursgericht zu richten.


Ergänzende rechtliche Hinweise:

Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen


Frist:
30 Tage


Ablauf der Frist:
14.04.2023


Kontaktstelle:

Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich

Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich

 

Bemerkungen:

Die Unterlagen können während der Publikationsfrist auf der Gemeindehomepage oder am Schalter der Gemeinde Maschwanden, Dorfstrasse 54, 8933 Maschwanden, zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

 

15.03.2024

Gemeinde Maschwanden in Absprache mit dem Tiefbauamt Kanton Zürich

Anhänge
Dateiname
100'766 3.02 Kein Vortritt Aufh T-30 14.11.23.pdfHerunterladen
100'765 3.01 Stop Aufh T-30 14.11.23.pdfHerunterladen
100'764 3.01 Stop Aufh T-30 14.11.23.pdfHerunterladen
100'761 2.59.1 2.30 T-30-Zone Zone Ober-Unterdorf (B) 14.11..pdfHerunterladen
100'762 2.59.1 2.30 T-30-Zone Zone Hinterdorf (A) 14.11.23.pdfHerunterladen
Gemeinde Maschwanden Tempo 30 Situationsplan.pdfHerunterladen
Gemeinde Maschwanden Tempo 30 Gutachten.pdfHerunterladen
GRB-Nr. 165 v. 18.09.2023 betr. Antrag an Kapo.pdfHerunterladen