Erneuerungswahl des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2021 - 2027; Provisorische Wahlvorschläge

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Maschwanden
Rubrik
Verordnungen, Reglemente
Veröffentlicht am
7.12.2020
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Erneuerungswahl des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2021 - 2027; Provisorischer Wahlvorschlag

Gestützt auf die Wahlanordnung vom 23. Oktober 2020 ist für die Erneuerungswahl des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2021 - 2027 innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

 

Messikommer Konrad, Rechtsanwalt, 1949, Dorfstrasse 55, 8933 Maschwanden, von Uster und Wetzikon, parteilos

 

In Anwendung von Art. 6 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 15. Dezember 2020, angesetzt, innert welcher der Wahlvorschlag zurückgezogen oder geändert werden kann oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat, Dorfstrasse 54, 8933 Maschwanden, eingereicht werden können.

 

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen, Vornamen und Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

 

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenständig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

 

Der Gemeinderat erklärt die/den Vorgeschlagene/n als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am 7. März 2021 eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt. Den Wahlunterlagen wird in Anwendung von § 61 Abs. 2 GPR ein Beiblatt beigelegt.

 

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

 

8. Dezember 2020

Gemeinderat Maschwanden

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